History  

 

  Bilanz eines Erfolges  
  Steuerermäßigung für Oldtimerfahrzeuge  
  - Hintergrundbericht -  


  Der CAAR hatte maßgeblichen Anteil am Zustandekommen des H-Kennzeichens :  

  So schrieben wir im Herbst 1997.  

 Seit 29.7.1997 steht es endgültig fest: Oldtimerfahrzeuge, die 30 Jahre oder älter sind, zahlen im Jahr pauschal 191,-Euro an Steuern (Motorräder 46,-Euro). Beschränkungen im Gebrauch der Fahrzeuge gibt es nicht. Der Oldtimerstatus wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen festgestellt (TÜV, DEKRA).  

 Es ist nicht all das erreicht worden, was wir erreichen wollten. Trotzdem sehen wir das Ergebnis als außergewöhnlichen Erfolg an.  

 Denken wir zurück. Ein Jahr zuvor legte der CAAR e.v. seine Vorschläge für eine gerechte Kfz - Steuer vor. Die Ablehnung durch die Finanzbehörden in Bund und Ländern war wörtlich fast gleich: Eine Sonderregelung für Oldtimer sei systemfremd, Steuerausfälle würden die Länder nicht hinnehmen, die Normalbürger, die für ihr nicht schadstoffarmes Auto mehr Steuern entrichten müssten, würden eine Sonderregelung nicht hinnehmen.  

 Gemeinsam mit der INITIATIVE PRO OLDTIMER wurde eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen und der DEUVET überzeugt, daran teilzunehmen. Die Warnungen aus der Oldtimerszene kamen - man befürchtete den Widerstand der Bevölkerung, man wollte keine steuerlichen Ermäßigungen. Von einigen Clubs und Gruppen wurde die Aktion schlicht und einfach unterlaufen und sabotiert. (Trotz eines immensen Einsatzes des CAAR und seiner Freunde kamen bis Mai 97 nur rund 24.000 Unterschriften zusammen.)  


 Gezielt wurden nun Abgeordnete angesprochen, der Kontakt zu den Finanzbehörden, zu den Umwelt- und Verkehrsministerien aufgenommen. Uns wurde signalisiert, dass Ausnahmeregelungen nicht kommen werden, wenn wir bei unserer umfassenden Forderung (Pauschalsteuer DM 200 für Fahrzeuge älter als 20 Jahre) bleiben würden. Politische Freunde versorgten uns mit Zahlenmaterial über die Kfz-Steuereinnahmen der Länder, lieferten uns Argumentationsansätze, um die Befürchtungen der Bundesländer nach Steuermindereinnahmen und die Bedenken der Umweltbehörden nach zunehmender Umweltbelastung durch 'alte Stinker' zu zerstreuen. Wir schlugen also als Kompromiss einen Steuersatz von DM 300 für Fahrzeuge älter als 30 Jahre vor und setzen als zusätzliches Kriterium den Fahrzeugpass des DEUVET zur Anerkennung als Oldtimer voraus.  

 Die Adressen sämtlicher Bundestagsabgeordneter wurden vom CAAR erfasst, über 2000 Broschüren mit Informationen angefertigt und verschickt, in den Bundesländern begann man nachzurechnen. Trotzdem stimmte die Mehrheit des Deutschen Bundestages dem Kfz-Steuer- Änderungsgesetz zu, ohne die Oldtimer zu berücksichtigen. Das war der erste Schock. Aber der Bundesrat lehnte das zustimmungspflichtige Gesetz ab und überwies es an den Vermittlungsausschuss. Wir schöpften wieder neue Hoffnung. Wiederum verschickte der CAAR ergänzende Informationen an die Länderministerien und an die Ministerpräsidenten, der DEUVET intensivierte seine Kontakte zum Bundesverkehrsministerium, der CAAR legte zusätzlich den   Mitgliedern des Vermittlungsausschusses seine Überlegungen nochmals dar. Jedoch wäre die Sache gescheitert, wenn Bundesverkehrsminister Wissmann in der entscheidenden Sitzung des Vermittlungsausschusses nicht persönlich pro Oldtimer interveniert hätte. Sein Vorschlag : Machen wir es doch wie bei den roten Kennzeichen, 90 DM für Motorräder und 375 DM für andere Fahrzeuge. 300 Mark pro Fahrzeug waren - wie der CAAR berechnet hatte -steuerlich aufkommensneutral, bei 375 DM würden die Länder sogar noch etwas verdienen und man hätte das leidige Thema mit den ständigen Anfragen vom Tisch. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses stimmten zu. Die steuerliche Sonderregelung für Oldtimer war durch - jetzt ging es noch um die nötigen Restriktionen (damit nicht Krethi und Plethi mit ihrem Oldtimer durch die Lande brettern konnten), die Straßenverkehrszulassungsordnung sollte verändert werden.  

 Die ersten Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums für die Veränderung der StVZO stießen auf den energischen Widerstand des CAAR, Fahrtbeschränkungen auf 65 Tage oder 90 Fahrten wollte man nicht hinnehmen, im geplanten Fahrtenbuch sah man eine bürokratische Erschwernis, man stellte die Schwierigkeiten im Detail dar. Auch die Umweltministerien waren nicht einverstanden. Zu viele Stinker auf den Straßen. Wieder schaltete der CAAR Abgeordnete ein, der DEUVET sprach mit Hilfe des DAVC persönlich in Bonn vor. Nach einigen Querelen einigten sich die beteiligten Bundesministerien auf eine jährliche Fahrstrecke von 5.000 km, ein Mindestalter der Fahrzeuge von 25 Jahren und die vom amtlichen Sachverständigen festzustellende Oldtimereigenschaft des Fahrzeuges. Der DEUVET-Fahrzeugpass war damit 'weg vom Fenster' - einen allein von den Oldtimerbesitzern und ihren Clubs kontrollierten Pass wollte man nicht, zumal dieser Pass auch von einem Großteil der Oldtimerszene selbst abgelehnt wurde.  

 Wir alle dachten, das sei der Endstand und wir rechneten nicht mit einigen Bundesländern, die sich quer legten. Am Steuergesetz konnte man nichts mehr ändern, die 5000 km zu kontrollieren, sah man als zu großen Aufwand an, zumal in der StVZO an keiner Stelle erwähnt wird, dass ein Wegstreckenzähler vorgeschrieben ist und 25 war zu jung. Mindestens 35 Jahre alt sollte das Fahrzeug sein. Widerstand aus dem Bundesverkehrsministerium, man einigte sich auf einen Kompromiss von 30 Jahren. Bei der Abstimmung dann doch noch Hektik. Da hatte der Vertreter eines Bundeslandes den falschen und veralteten Zettel aus der Tasche gezogen und plädierte massiv für 35 Jahre. Wieder massive Interventionen und in der nächsten Sitzung des Bundesrates konnte dann endlich das schwarze Oldtimerkennzeichen in der Form verabschiedet werden, wie wir es jetzt als 

H-Kennzeichen kennen.  

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